28. Mai 2017 Bader Bouniki
Als A. S. (Name der Redaktion bekannt) vor etwas mehr als sieben Monaten den Brief vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erhielt, dass er als Flüchtling anerkannt werde, spürte er eine riesige Erleichterung. Er freute sich sehr darauf, nach langen Jahren voller Gewalt und Verzweiflung endlich ein friedliches und würdiges Leben in Zürich führen zu können. In seinem Heimatland Eritrea, das heute noch unter Diktatur steht, wurde A. S. wie viele andere Jugendliche und auch Kinder, mit 17 Jahren als Soldat zwangsrekrutiert und musste 15 Jahre lang unter unmenschlichen Bedingungen in der Armee dienen – darunter drei Jahre an der Front gegen die äthiopischen Streitkräfte. Er wurde durch die Explosion einer Landmine am Mund schwer verletzt und hat mehrere Schrapnelle in seinem Körper stecken.
Nun ist A. S. wieder verzweifelt und fühlt sich hilflos – jedoch aus anderen Gründen: Er wurde merkwürdigerweise unmittelbar nach dem Erhalt des positiven Entscheides vom SEM vor etwas mehr als sieben Monaten der Notunterkunft Kemptthal zugewiesen, einer der schäbigsten und abgelegensten ORS-Notunterkünfte (NUK) im Kanton Zürich. Nun muss er sich, trotz fehlender Deutschkenntnisse und ohne das notwendige Wissen über das Bewerbungsprozedere und den Zürcher Wohnungsmarkt, auf die schwierige Suche nach einer Bleibe begeben.
Unwürdige Zustände
Das zwischen zwei Autobahnstrassen eingeschlossene, schäbige Haus liegt in einer öden Gegend der Gemeinde Lindau und ist lokal und gesellschaftlich isoliert. In der Umgebung gibt es keinen Sportplatz und keine günstigen Einkaufsmöglichkeiten. Die dortigen Wohnverhältnisse sind wohl nicht besser als jene der unzumutbaren eritreischen Kasernen, wo A. S. so viele Jahre leben musste. In einem dunklen, acht Quadratmeter grossen Zimmer, dessen Holzdach ständig laut knackt, lebt er mit fünf Bewohnern auf Stockbetten aus Metall. Der Korridor ist meist verraucht, da der Chef der Notunterkunft im Büro raucht.
Das alte Haus, in dem durchschnittlich 75 Personen untergebracht sind, die meisten von ihnen abgewiesene Asylsuchende, verfügt über nur drei Toiletten. Darunter sind zwei Sitztoiletten, deren alte Türen sich nur schwer öffnen und schliessen lassen. Zudem gibt es drei kleine Duschen und eine ganz unten im Aussenbereich liegende Küche mit nur noch zwei funktionierenden Kochherden. Im früheren, grossen Aufenthaltsraum lagern längst massenweise kleinere Wohncontainer.
A. S. besitzt den Ausweis B und ist kein Einzelfall: Gemäss Informationen der Papierlosen Zeitung wohnen in den Notunterkünften des Kantons Zürich bereits seit mehreren Monaten Dutzende anerkannte, eritreischstämmige Flüchtlinge.
A. S. kann die Entscheidung der Zürcher Behörden, ihn in einer voll belegten und abgelegenen Notunterkunft unterzubringen und nicht in einem der ORS-Durchgangszentren, die wohl über zahlreiche freie Plätze verfügen, nicht nachvollziehen.
Mühsame und aussichtslose Wohnungssuche
Wie der Flüchtlingsdienst der ORS Service AG in einem Empfehlungsschreiben für A.S. ausgeführt hat, hat dieser nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung die Aufgabe, sich selbst eine Wohnung zu suchen. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Integration sei für ihn, dass er Verantwortung für eine eigene Wohnung übernehmen könne, so der Flüchtlingsdienst der ORS, der von seiner misslichen Situation offensichtlich nichts wissen will.
Fakt ist jedoch, dass A. S. aufgrund der fehlenden Bildung aus Eritrea kaum Fremdsprachen spricht. Er ist der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, als dass er sich selbst für eine ausgeschriebene Wohnung bewerben könnte. Ausserdem besitzt A. keinen Computer und hat keinen Internetanschluss. Auch gibt es in der NUK Kemptthal keinen Wifi-Empfang.
Trotz der widrigen Voraussetzungen versuchte er mehrere Wochen auf eigene Faust, eine Wohnung zu finden. Er bewarb sich mit Hilfe eines Bekannten bei über dreissig verschiedenen Immobilienmaklern im Kanton Zürich für kleine Wohnungen. Jedoch vergeblich: Er erhielt gerade einmal fünf Absagen mit der Begründung, dass das Objekt bereits an eine andere Person vergeben wurde. Auf die anderen Anfragen erhielt er gar keine Antwort. Seine Hoffnung erwies sich als reine Illusion. Schliesslich gab A. auf und fand sich damit ab, dass er auf eigene Faust nie eine Wohnung finden könne.
Trotz der gescheiterten Versuche von A. S. traut es sich sein Freund E. R. (Name der Redaktion bekannt) zu, selbst eine Wohnung zu suchen. E. R. wurde bereits Ende August als Flüchtling anerkannt und ebenfalls der NUK Kemptthal zugewiesen. Auf Rat seines Bekannten hin, der ihn bei der Wohnungssuche unterstützte, schickte er innert zwei Monaten über das Internet mehr als hundert Wohnungsbewerbungen. Aber auch seine Suche war erfolglos: Zwar durfte er sechs kleine Wohnungen in diversen Gemeinden des Kantons Zürich besichtigen, aber kein Immobilienvermittler konnte sich ihn als neuen Mieter vorstellen.
Stigmatisierung und Willkür
E. R kommt zu einem bitteren Schluss: «Im Kanton Zürich geschehen ungeheure Ungerechtigkeiten.» Er wird nie vergessen, wie ein Mitarbeiter eines bekannten Maklerbüros an der Zürcher Löwenstrasse ihm in kaltem Tonfall sagte, dass die ausgeschriebenen Objekte nicht an Leute mit Status B und F vermietet werden könnten und er diese Information seinen Freunden ausrichten solle.
Viele solche Beispiele zeigen, wie unmöglich es ist, sich selbst eine Unterbringung im Kanton Zürich zu organisieren. Hätte es eine innovative Integrationspolitik gegeben, so wären A. S. und sein Freund E. R. nicht in diese missliche Situation geraten.
Die zwei Männer1 aus Eritrea sind keine Einzelfälle. Viele anerkannte und vorläufige aufgenommene Flüchtlinge im Kanton Zürich müssen monatelang in Notunterkünften und Durchgangszentren wohnen oder werden ungewollt in WGs untergebracht.
Nicht selten haben Vermieter*innen und Immobilienvermittler*innen und sogar Politiker*innen Vorurteile gegenüber Flüchtlingen. Man will behaupten, dass sie nur enorme Probleme schaffen und steigende Sozialkosten verursachen. Dies führt dazu, dass Geflüchtete der Stigmatisierung und der Willkür der Gesellschaft ausgeliefert sind. Es kann bei den Betroffenen den Eindruck erwecken, dass sie in der Schweiz keine zweite Heimat finden können.
Eine würdige Unterbringung ist zentral für die Integration
Die Vorurteile erschweren das Leben und die Integration der Geflüchteten. Eine würdige Unterbringung ist eine zentrale Voraussetzung für einen schnellen und besseren Integrationsprozess.
Es ist aber vollkommen absurd und unverantwortlich, wenn eine starke politische Partei durch systematische Propaganda und Manipulation die Bürger*innen dazu bringen will, sich keine eigenen Gedanken zu machen und sie so lang aufhetzt, bis die Geflüchteten der Stigmatisierung und Diskriminierung für immer ausgeliefert sind.
Anlässlich der Eidgenössischen Abstimmung vom 5. Juni 2016 über das Asylgesetzreferendum schickte die SVP einen Hassbrief gegen anerkannte Geflüchtete an viele tausend Bürger*innen.
Hier ein Abschnitt des Hassbriefes.
«Das neue Asylgesetz ist ein Enteignungsgesetz. Es betrifft Gemeinden, Private und Unternehmen. Betroffen sind Sie als Hausbesitzer, Wohneigentümer und Mieter! Sie müssen ausziehen, damit junge Männer aus Gambia, Sri Lanka, Eritrea usw. einziehen können. Das schafft Probleme für die Sicherheit, belastet die Sozialwerke und führt zu Steuererhöhungen. Sie haben auch als Nachbar nichts mehr zu sagen und verlieren das Einspracherecht. Ihr Haus oder Ihre Wohnung verliert an Wert. Und Sie erhalten Nachbarn, die Ihnen möglicherweise nicht genehm sind.»
Grundlage für Rassismus
Eine solche politische Propaganda ist gefährlich. Sie schafft einen rassistischen Imperativ, der die Integration der anerkannten Geflüchteten verhindert und schliesslich deren Ausgrenzung verlangt und die Ausländerfeindlichkeit verstärkt.
Anstatt ständig Hetzkampagnen gegen Geflüchtete zu führen und ihnen Integrationsunterstützung zu verweigern, sollte die Politik vernünftige und praktische Unterbringungsmöglichkeiten vorschlagen. Denn die Hetzkampagnen führen nur zur Passivität und Isolation der Geflüchteten und zur Spaltung der Gesellschaft. Eine frühzeitige und würdige Unterbringung ist ein wichtiger Faktor eines dynamischen und erfolgreichen Integrationsprozesses. Die Geflüchteten können sich dadurch als Teil der Gesellschaft verstehen und werden motiviert, sich zu integrieren.
A.S und E.R wurden offenbar aufgrund der bereits in letzter Zeit erschienen Berichterstattungen über die ORS-Notunterkünfte im Kanton Zürich am 3. März 2017 einem Durchgangszentrum zugewiesen.